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Einer für alle,
alle für einen!

(

Leitspruch der ländlichen Genossenschaften

)

Stiften und spenden Sie oder werden Sie Freunde des GenoArchivs

Mit einer Zustiftung zum Stiftungsvermögen helfen Sie dauerhaft. Mit Ihrer Zuwendung erhöhen Sie das Stiftungsvermögen. Ihr Geld wird angelegt, nicht verbraucht. Nur die Zinserträge, die erwirtschaftet werden, werden für die Arbeit unserer Stiftung verwendet. 

Sie können aber auch eine Spende an unsere Stiftung geben. Diese wird nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt sondern umgehend für die satzungsgemäßen Aufgaben verwendet. Über Ihre Geldzuwendung erhalten Sie eine Bestätigung im Sinne des § 10 b Einkommenssteuergesetzes. Das Finanzamt Winsen (Luhe) hat unsere Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Abgabenordnung anerkannt.

Für Zustiftungen und Spenden nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
IBAN: DE11 2406 0300 4101 2488 01

 

In 2018 haben wir uns entschlossen, einen „Freundeskreis des GenoArchivs“ ins Leben zu rufen. Nicht als eingetragenen Verein, sondern als Freundeskreis, in dem jeder Einzelne durch eine jährliche freiwillige Spende in selbstgewählter Höhe die Stiftung Genossenschaftliches Archiv unterstützt. Wir denken dabei an noch bestehende Genossenschaften unserer Region und deren aktive und ehemaligen Organmitglieder und alle anderen Freunde des Genossenschaftswesens. Einige neue Freunde konnten wir schon gewinnen.

 

Hier finden Sie einen Vordruck für die Lastschrift zum Ausdrucken: